Der Landkreis Südwestpfalz beabsichtigt, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Münchweiler, auf deren Gemarkung Offenhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Zu diesem Zweck soll gemäß § 65 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. v. m. § 33 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) eine Duldungsanordnung für folgende Grundstücke erlassen werden (s. beigefügte Karte):

Gewannen:
Ober der Imsbacher Mühle, Im Dörren Weiher
Flurstück-Nrn:
951 — 959/22 (mit allen Flurstücksnennern)
999/7 — 1012 (mit allen Flurstücksnennern)
2906/12 — 2944/1 (mit allen Flürstücksnennern)
ausgenommen Flurstücke Nr. 2939/6 bis 2939/11
G r ü n d e:
Die genannten Grundstücke sind infolge der langjährigen Brachesituation z. T. durch Gehölzaufkommen bedeckt. Diese beeinträchtigen das Landschaftsbild nachhaltig, verursachen einen Verlust der ökologischen Vielfalt und sind als nachteilige Beeinträchtigung des Naturhaushalts zu werten.
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sollen auf o. g. brachliegenden Grundstücken im Auftrag des Landkreises Südwestpfalz ab Mai 2019 Offenhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Um die Gehölzaufkommen zu reduzieren sollen die Grundstücke mit Wasserbüffeln beweidet werden. Die Beweidung soll ab 2019 im Mai beginnen und spätestens im Oktober enden. Ab 2020 wird die Beweidung jeweils im genannten Zeitraum durchgeführt.
Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG i.
V .m.§ 33 Abs. 1 LNatSchG haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte der
Grundstücke landes-pflegerische Maßnahmen zu dulden, wenn der Naturhaushalt und
das Landschaftsbild durch Unterlassung einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen
Pflege eines nutzbaren Grundstücks erheblich beeinträchtigt und dem nur
durch eine fortlaufende Pflege
entgegengewirkt werden kann.
A n h ö r u n g:
Vor Erlass der Duldungsanordnung erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten hiermit die Gelegenheit sich gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu der geplanten Maßnahme zu äußern.
Anregungen und Einwände können bis 14 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben oder bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
In Vertretung
Leiner
