Aufgrund von Beschwerden aus
der Bevölkerung wurde bei einer Überprüfung festgestellt, dass verschiedene
unbebaute Grundstücke bzw. Waldgrundstücke in Ortsrandnähe von Bürgern aus
Münchweiler an der Rodalb genutzt werden, um ihre Grünabfälle illegal zu
entsorgen. Weiterhin fiel auf, dass auch die vorhandenen Altglascontainerstandorte
vermehrt für die Ablagerung von Abfällen unterschiedlichster Art missbraucht
werden.
Da diese Unsitten nicht nur
das Ortsbild negativ beeinträchtigen, sondern auch noch die Kommune und somit
den Steuerzahler viel Geld kosten (Beseitigung und ordnungsgemäße Entsorgung
der widerrechtlich abgelagerten Abfälle), wird seitens der Ortsgemeinde
Münchweiler an der Rodalb dringend dazu aufgefordert, für die Entsorgung von
Abfällen jeglicher Art die hierfür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten
(Biotonne, Restmülltonne, Altpapiertonne, eigene Komposter, Sperrmülltermine, Wertstoffhöfe
usw.) in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen hierzu können auch der
jährlich vom Landkreis Südwestpfalz an alle Haushalte verschickten
Müllinformation entnommen werden.
Das
illegale Ablagern von Abfällen stellt im Übrigen auch eine Ordnungswidrigkeit
dar, die mit Bußgeldern von bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann. In
Einzelfällen können - je nach Art und Ort der Ablagerung - sogar
Straftatbestände erfüllt sein. Hinweise zu illegalen Ablagerungen nehmen Herr
Fidyka (Tel. 06331/809-219) bzw. Herr Wagner (Tel. 06331/809-386) von der unteren
Abfallbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz entgegen.