Pressemitteilung

Nachhaltigkeitsprämie

Kommunale und private Waldbesitzer erhalten Bundesmittel

Die Wälder in Deutschland leiden seit drei aufeinanderfolgenden Jahren unter Dauerstress. Stürme, Dürre und damit einhergehende Trocknis-Schäden und ein massiver Borkenkäferbefall bedrohen unsere Wälder und beschneiden damit erheblich auch die wirtschaftliche Existenzgrundlage vieler Waldbesitzer. Die Corona-Pandemie hat dies durch negative Auswirkungen auf die Holz-Absatzmärkte und Logistikstrukturen verstärkt. Nicht wenigen Waldbesitzern fehlt es an Liquidität, um die Verpflichtungen nach Landeswaldgesetz wie z. B. Wiederbewaldung der entstandenen Freiflächen, die Waldpflege oder Waldschadens- und Wildschadensverhütung finanziell zu stemmen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung mit ihren vielfältigen, „systemrelevanten" Wirkungen und die Entwicklung klimastabiler Wälder ist in Gefahr!

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat daher erstmals eine sogenannte Nachhaltigkeitsprämie für den Wald entwickelt. Es handelt sich hierbei um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro.

Das sollten Sie wissen:

  • Sie gilt für private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen. 
  • Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass die Waldfläche zertifiziert ist. Zum Beispiel nach den Programmen

PEFC ( https://pefc.de/ https://pefc.de/fur-waldbesitzer/ablauf-der-zertifizierung/) oder 

FSChttps://www.fsc-deutschland.de/de-de/wald/waldzertifizierung-/ablauf-einer zertifizierung-02 ).

  • Die Zertifizierung des eigenen Waldbesitzes muss, sofern der Wald bisher noch nicht zertifiziert ist, neu beantragt werden. Die örtlichen Waldbauvereine verfügen für ihre Mitglieder in der Regel über ein Gruppenzertifikat. Bei Fragen zur Zertifizierung geben die Waldbauvereine oder die Zertifizierungsstellen gerne Auskunft.
  • Bei privaten Waldbesitzern erfolgt der Nachweis der Antragsfläche über den aktuellen Bescheid der Unfallversicherung bei der SVLFG
  • Die Nachhaltigkeitsprämie wird auf Antrag gewährt. Sie beträgt einmalig 100 Euro pro Hektar (PEFC) bzw. 120 Euro je Hektar (FSC)
  • Die Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das im Internet verfügbare Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de. Der Antrag kann jetzt gestellt werden. Dabei muss das Zertifikat bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden.
  • Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.

  • Die Prämie wird als sog. De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Gesamtsumme der einem einzigen Unternehmen (hier: kommunaler oder privater Waldbesitzer) gewährten De-minimis-BeihiIfen darf— auch in Kombination mit anderen Deminimis-Beihilfen - 200.000 Euro, bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren, nicht übersteigen.

Bitte wählen Sie Ihre gewünschten Cookie-Einstellungen