Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Schwarzbachs und Hornbachs

Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 76 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

i. V. m. § 112 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG)

im Verfahren zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes des Schwarzbachs und Hornbachs für das Gebiet der Stadt Zweibrücken und der Verbandsgemeinden Rodalben, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land


Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

- Obere Wasserbehörde -

Aufgrund des § 76 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 83 Abs. 1 LWG wird durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Wasserbehörde das Überschwemmungsgebiet für den Schwarzbach und den Hornbach auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Zweibrücken, der Verbandsgemeinde Rodalben, der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land im Landkreis Südwestpfalz festgesetzt.

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes dient

  • der Regelung des Hochwasserabflusses, insbesondere dem schadlosen Abfluss des Hochwassers und der für den Hochwasserschutz erforderlichen Wasserrückhaltung

  • der Erhaltung oder Verbesserung der ökologischen Struktur des Gewässers und seiner Überflutungsflächen

  • der Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe

  • der Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher Rückhalteflächen und

  • der Vermeidung und Minderung von Schäden durch Hochwasser.

Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens wurden die betroffenen Kommunen und Landkreise sowie die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

Auch die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Änderung nach § 76 Abs. 4 WHG zu informieren und ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Kartenentwürfe, der Erläuterungsbericht und der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes werden daher in der Zeit

vom 23.03.2020 bis 22.04.2020

während den üblichen Dienststunden (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr)

bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Neustadt (Weinstraße) im Dienstgebäude Friedrich-Ebert-Straße 14, Zimmer 130

sowie bei der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern im Dienstgebäude Fischerstraße 12, Zimmer 507, 67655 Kaiserslautern für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd www.sqdsued.rlp.de unter der Rubrik Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen einsehbar.

Bedenken und Anregungen können schriftlich bis zum 06.05.2020 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Wasserbehörde -, Referat 31, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße vorgelegt werden.

Neustadt an der Weinstraße

In Vertretung

Christian Staudt


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