EU-Dienstleistungsrichtlinie

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) wurde die Basis für ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt (Binnenmarkt) in der Europäischen Union geschafften.

Die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt regelt die Dienstleistungserbringung innerhalb der Europäischen Union.

Die Herstellung eines gemeinsamen EU-Marktes wurde bis zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie durch die Rechtsbestimmungen der einzelnen EU-Staaten behindert.

Der Binnenmarkt eröffnet Ihnen vielfältige Möglichkeiten Ihre Dienstleistung europaweit anzubieten. Auf der Homepage der Europäischen Kommission können Sie sich über die Möglichkeiten und Chancen informieren.

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