Der Rat der Stadt Rodalben hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „In den Stockwiesen“ 1. Änderung und Erweiterung gebilligt und somit den Aufstellungsbeschluss zur Änderung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbenutzungen auf den rund 3,2 ha großen Flächen im Geltungsbereich südlich der L497 zu schaffen. Neben der Angleichung des Planungsrechts an den baulichen Bestand sollen auch gebietsverträgliche Entwicklungsspielräume eröffnet werden.
Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren mit allen erforderlichen Verfahrensschritten (frühzeitige Beteiligungsschritte, Umweltbericht nach § 2a BauGB, etc.) aufgestellt. Der gegenständliche Bebauungsplan kann nicht aus den aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden, weswegen dieser im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 geändert wird.
Der derzeitige rechtsgültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rodalben stellt im nördlichen Planbereich eine „Gewerbliche Baufläche“ und im südlichen Teil eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Der Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren an die Planung anzupassen und zu ändern. Zukünftig sind im nordwestlichen Teil eine „Gewerbliche Baufläche“, im nordöstlichen Teil sowie im südlichen Teilbereich eine „Gemischte Baufläche“, sowie im südwestlichen und südöstlichen Teil Flächen für „Wald“ darzustellen. Die „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie ein Teil der östlichen „Gewerblichen Baufläche“ entfällt somit zukünftig. Der Rat der Verbandsgemeinde Rodalben hat dazu am 16.07.2025 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Umweltbericht nach § 2a BauGB gilt als gemeinsamer Umweltbericht für den Bebauungsplan und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Er wird den Planunterlagen gem. § 4 Abs. 1 BauGB nach Ermittlung des Umfangs und Detaillierungsgrades im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung als Anlage beigefügt. Zur Darstellung der voraussichtlichen Inhalte, enthält die vorliegende Begründung eine Gliederung des Umweltberichtes.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Dazu wurde ein Vorentwurf der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie eine Begründung erstellt. Ebenfalls wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung sowie eine historische Recherche zum Altstandort durchgeführt.
Die Änderung des Bebauungsplans und Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB, damit das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB erfüllt werden kann.
Im Hinblick auf die Änderung des Bebauungs- und Flächennutzungsplans erfolgt nun gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen in der Zeit
vom 21.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025
im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr und von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-158), zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.
Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail () eingereicht werden.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben unter https://www.rodalben.de/vg_rodalben/Aktuelles/Baurechtliches/ eingesehen werden.
Gleichzeitig werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlichen Umweltprüfung aufgefordert.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Der genaue Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich:

- - - - - = räumlicher Geltungsbereich
Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
Wolfgang Denzer, Bürgermeister
Planunterlagen/Entwürfe:
Bebauungsplan (zeichnerische u. textliche Festsetzungen)
Flächennutzungsplan (zeichnerische Darstellung)
Flächennutzungsplan (Begründung)
historische Recherche mit Altlastenuntersuchung
