Aktuelles

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung: Feuerverbot in der Verbandsgemeinde Rodalben

In der Verbandsgemeinde Rodalben besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen derzeit und auf absehbare Zeit eine äußerst hohe Waldbrandgefahr. Diese Einschätzung wird durch den Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes gestützt. Daher ist es verboten, auf öffentlichen Anlagen und außerhalb der geschlossenen Ortslage Feuer, insbesondere Grillfeuer, Lagerfeuer, Fackeln oder Kerzen, anzuzünden oder privates Feuerwerk abzubrennen. Die Anordnung ist zunächst bis zum 31. August 2025 befristet.




Digitale Passbilder: Übergangsfrist bis 31. Juli 2025 

Die aktuellen Informationen finden Sie hier.




 

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