Allgemeinverfügung - Feuerverbot

Häufige Fragen zur Allgemeinverfügung Feuerverbot VG Rodalben

Fragen und Antworten


  • Darf ich innerhalb der geschlossenen Ortslage auf privaten Grundstücken meinen Kohle- oder Holzgrill verwenden?

Ja, auf befestigten Feuerstellen, aber mit besonderer Vorsicht und nicht ohne Beaufsichtigung. Funkenflug ist zwingend vermeiden. Die Glut ist vollständig zu löschen!


  • Darf ich fest eingerichtete Feuerstellen/Grillplätze im Freien auf öffentlichen Anlagen oder außerhalb der geschlossenen Ortslage nutzen?
Es ist derzeit verboten, Feuerstellen mit Holz- und/oder Kohlefeuerung auföffentlichen Anlagen und außerhalb der Wohngebiete zu benutzen, da von Funkenflug ausgegangen werden muss.

  • Darf ich innerhalb der geschlossenen Ortslage Grünabfall verbrennen?
Nein, das Verbrennen von Grünabfall ist grundsätzlich untersagt und kann bei Zuwiderhandlung mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden.

  • Darf ich einen Gasgrill innerhalb der geschlossenen Ortslage auf privaten Grundstücken verwenden?
Ja, ein Gasgrill kann auf befestigten Feuerstellen verwendet werden.

  • Darf ich einen Gasgrill außerhalb der geschlossenen Ortslage verwenden?
Nein. Das Grillen im Außenbereich (außerhalb der geschlossenen Ortslage) ist verboten.

  • Darf ich einen Elektrogrill innerhalb der geschlossenen Ortslage verwenden
Ja, ein Elektrogrill kann innerhalb der Ortschaft auf privaten Grundstücken verwendet werden.

  • Wenn es regnet, darf ich dann wieder Feuer außerhalb der geschlossenen Ortslage machen?
Nein. Das Verbot gilt zunächst bis 31.08.2023.

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