Initiative der Verbandsgemeinde Rodalben gegen Verschmutzungen durch Hundekot

Mit einem Pressetermin am 15.02.2018 hat die Verbandsgemeinde Rodalben eine Initiative gegen die immer stärker werdende Verschmutzung öffentlicher Straßen und Anlagen durch Hundekot gestartet. So soll die Bevölkerung anhand von intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Verteilung von Flyern und Merkblättern, Berichterstattung in der Zeitung, Informationen auf der Homepage) für die Problematik sensibilisiert werden.

Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen stellt nämlich ein ständiges Ärgernis dar! Wenn der Ausruf "Achtung Tretmine!" kommt, ist es oft schon zu spät. Was folgt ist meist ein "Oh Sch....!" Wohl kaum jemand, der nicht mit diesen Worten reagiert, wenn er plötzlich auf dem Bürgersteig oder einer Wiese in die unschöne und alles andere als wohl riechende Hinterlassenschaft eines Hundes tritt. 

Natürlich kann das Tier nichts dafür, wohl aber sein Herrchen bzw. Frauchen, das den Hundekot seines Vierbeiners beim Gassi gehen zu entfernen hat. Dem ist jedoch leider nicht immer so. Dabei müsste es jedem Tierhalter an sich klar sein, dass sein Verhalten anderen gegenüber sehr unsozial ist und er sich zudem strafbar macht, wenn er den Hundekot nicht beseitigt. Eine Plastiktüte und eventuell eine kleine Schaufel gehören daher beim Gassi gehen ebenso dazu wie die Hundeleine. In Rodalben und Münchweiler an der Rodalb gibt es im Übrigen auch bereits Hundekottütenspender und dazu gehörige Müllbehälter, die jederzeit kostenlos genutzt werden können.

Besonders schlimm ist es, Hunde auf Kinderspielplätze bzw. in belebte Parks zu führen und dort ihr „Geschäft“ verrichten zu lassen.

Hundekot ist nämlich der ideale Nährboden für Viren und Bakterien und kann Krankheiten verursachen.

Also: Kümmern lieber Sie sich lieber selbst darum, bevor es Ihre Kinder tun...

Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Rodalben appelliert daher an alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaft ihrer kleinen und großen Lieblinge auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Parks und Anlagen aufzunehmen und über die vorhandenen Müllbehälter bzw. die heimische Restmülltonne ordnungsgemäß zu entsorgen. Wer dies nicht tut, dem droht ein empfindliches Bußgeld, wenn er bei Kontrollen, die seitens des Ordnungsamtes in nächster Zeit verstärkt durchgeführt werden, erwischt wird. Ach übrigens, das von den auf frischer Tat "Ertappten" immer wieder gerne als Entschuldigung verwendete Argument "Ich zahle doch schon Hundesteuer!" greift nicht, da diese Steuer keine "Service-Gebühr" für das Entfernen von Hundekot durch die öffentliche Hand darstellt. 

Rechtliches:
Hundekot gilt grundsätzlich als Abfall im Sinne des Abfallrechts und muss daher vom Hundehalter unverzüglich entfernt und in dafür vorgesehenen Abfallbehältern bzw. über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. Gemäß § 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rodalben müssen Halter und Führer von Hunden dafür Sorgen, dass diese öffentliche Anlagen, Gehflächen, Straßen, Wege und Plätze nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Wer hiergegen vorsätzlich oder fahrlässig verstößt und Hundekot einfach liegen lässt, handelt gem. § 5 Abs. 3 Ziffer 1 und Abs. 4 ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € bestraft werden.

Weitere Informationen für Hundehalter finden Sie hier!

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