Ordnungswesen

→ Beantragung von Ausweisdokumenten zur Urlaubszeit

Wer ins Ausland verreist, sollte rechtzeitig prüfen, ob Personalausweis oder Reisepass lang genug gültig sind. Erfahrungsgemäß können die Produktionszeiten vor und während Haupturlaubszeiten auf bis zu zehn Wochen steigen. Daher ist eine rechtzeitigte Beantragung wichtig, um sich unnötigen Stress und höhere Gebühren zu ersparen.

Daher empfehlen wir bereits jetzt zu prüfen, ob die vorhandenen Dokumente noch gültig sind und für das geplante Urlaubsziel ausreichen.

Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines neuen Reisepasses liegt derzeit bei sechs bis acht Wochen. Für einen neuen Personalausweis müssen circa vier Wochen bis zur Fertigstellung eingeplant werden.

Seit dem 01. Januar 2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Kinder können Reisepässe und Personalausweise beantragt werden. Ausgestellte Ausweisdokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, vorausgesetzt, die Feststellung der Identität des Kindes ist anhand des aktuellen Lichtbildes zweifelsfrei möglich. Generell empfiehlt es sich, dass für Kinder das Ausweisdokument beantragt wird, welches auch die Eltern zum Reisen nutzen.

Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Rodalben.



→ Digitale Passbilder: Übergangsfrist 31. Juli 2025


 Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nach den pass- und personalausweisrechtlichen Vorschriften für Personalausweis- und Passanträge nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese müssen entweder in den Passbehörden an entsprechenden Foto-Aufnahmegeräte angefertigt oder von Fotografen aufgenommen und medienbruchfrei in einer zertifizierten Cloud an die Passbehörden übermittelt worden sein. Das gilt bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses im Bürgercenter ebenso wie bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln und Passersatzpapieren in der Ausländerbehörde.

Bundesweit werden die Passbehörden überwiegend von der Bundesdruckerei mit sogenannten PointID-Geräten (Passfotoaufnahmegeräte) ausgestattet. Aufgrund der sehr großen Stückzahl an auszuliefernder PointID-Geräte verzögert sich die Aufstellung der Geräte jedoch über den 1. Mai hinaus. 

Aus den vorgenannten Gründen hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat daher kurzfristig eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Passbehörden auch noch ausgedruckte und selbst mitgebrachte Passbilder für Personalausweis- und Passanträge verwenden.



→ Innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verbandsgemeinden Rodalben und Thaleischweiler-Wallhalben

Start der Messungen ab 06.11.2023

Als erste Verbandsgemeinden im Landkreis Südwestpfalz werden die Verbandsgemeinde Rodalben und die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ab 06.11.2023 zum ersten Mal in den 25 Dörfern und in der Stadt, die zu ihren Hoheitsgebieten gehören „blitzen“.

Die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung wurde den beiden Verbandsgemeinden am 31.10.2023 vom Land Rheinland-Pfalz übertragen.

Ziel der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ist mehr Sicherheit auf den Straßen in beiden Verbandsgemeinden. Hohe Geschwindigkeiten sind ein Hauptgrund für Unfälle und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger.

Es sollen gerade ältere und sehr junge Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Eine verlässliche und regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung trägt dazu bei, dass insgesamt langsamer gefahren wird. Die Geschwindigkeitsmessungen sind ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Wer „blitzt“?

Das kommunale „Blitzen“ wird im Gebiet der beiden Verbandsgemeinden durch zwei extra dafür geschulte Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Rodalben übernommen.

Wer zu schnell unterwegs ist, bekommt Post mit Infos über eine entsprechende Strafe von der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben.

Wie und wo wird „geblitzt“?

Es gibt keine fest installierten Blitzer. Es kommt ein mobiles Messgerät zum Einsatz, das an verschiedenen Messstellen aufgestellt wird oder aus dem Auto heraus „blitzt“.

Die Messstellen und Einsatzzeiten ergeben sich aus Auswertungen der Geschwindigkeitstafeln beider Ordnungsämtern und aus Anregungen von Gremien.

An Gefahrenpunkten, vor Kitas und Schulen und in 30-Kilometer-Zonen wird verstärkt kontrolliert.

Warum wird „geblitzt“?

Geschwindigkeitsbegrenzungen erhöhen die Verkehrssicherheit vor allem für Fußgängerinnen und Fußgänger und sorgen für eine geringere Lärm- und Abgasbelastung. Die Einhaltung muss aber auch kontrolliert werden. Dafür ist die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs aus Sicht bei der Verbandsgemeinden ein wichtiger Schritt.

Es geht nicht darum Einnahmen zu generieren, sondern die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wird das „Blitzen“ angekündigt?

Ja, beide Verbandsgemeinden werden einen Teil der Kontrollen ankündigen, etwa auf den jeweiligen Internetseiten oder Mitteilungsblättern. So soll eine präventive Wirkung erreicht werden.

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