39. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rodalben

Verbandsgemeinde Rodalben, den 05.02.2026

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

Bekanntmachung eines Beschlusses des Verbandsgemeinderates Rodalben gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;

Hier: 39. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rodalben in einem Teilbereich der Gemarkung Donsieders;

·         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Die Biebermühle weist derzeit eine unstrukturierte Mischung unterschiedlicher Nutzungsarten auf, darunter Gewerbe, Wohnnutzung, Verkehrsinfrastruktur und Freizeitflächen. Zentral im Gebiet liegt der denkmalgeschützte Bahnhof Pirmasens-Nord, der einen bedeutsamen Verkehrsknotenpunkt für die Schienenanbindungen nach Zweibrücken/ Homburg, Kaiserslautern, Landau und Pirmasens darstellt. Darüber hinaus ist die Biebermühle durch die direkte Nähe zur BAB 62 an das überregionale Straßennetz angeschlossen.

Der Bereich der Biebermühle weist Missstände in der Funktion, der Baustruktur und der Baugestalt auf, weshalb es einer Neuordnung bedarf. Wie in der vom Landkreis bzw. der Wirtschaftsfördergesellschaft Südwestpfalz in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie Biebermühle ersichtlich, bietet der Bereich aufgrund der verkehrstechnisch günstigen Lage sowie den in Teilen vorhandenen strukturellen und baulichen Missständen erhebliches Entwicklungspotential.

Zur Sicherung des Standortes Biebermühle und zur Realisierung der vor allem in der Machbarkeitsstudie dargelegten Entwicklungsmöglichkeiten, einschließlich der Beseitigung der strukturellen und städtebaulichen Missstände, soll der Bereich Biebermühle insgesamt überplant und durch die Bauleitplanung abgesichert werden. Eine Fortschreibung der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben und Rodalben ist ebenso erforderlich wie verbindliche Bauleitpläne in Form von Bebauungsplänen für die Ortsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen und Donsieders sowie der Stadt Rodalben.

So auch für die Fläche zwischen B270 und der Bahnlinie: Dieser Teilbereich stellt eine ungenutzte Sukzessionsfläche dar und soll zukünftig in eine Gewerbefläche bzw. Verkehrsfläche umgenutzt werden. Hintergrund hierfür ist die angestrebte Entwicklung des Areals der ehemaligen Firma Küntzler, jetzt Peter Gross Bau. Der nun zu überplanende Bereich umfasst zunächst die Flächen, welche sich im Eigentum einer Tochtergesellschaft von Peter Gross Bau befinden. Der Teilbereich mit den Bestandsgebäuden ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche dargestellt, weshalb es hier keiner Änderung bedarf.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist die Kommune verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Der Verbandsgemeinderat Rodalben hat daher gem. § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 19.03.2025 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst (Bekanntmachung hierzu erfolgte in der 14. KW 2025), sowie in der Sitzung vom 18.12.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Fachbehörden beschlossen.

Der vorliegende Beschluss betrifft die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rodalben für den Bereich der Biebermühle in der Ortsgemeinde Donsieders. Das Plangebiet umfasst Grundstücksflächen im Bereich der L477 und der B270 gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2.703 m².

Der Geltungsbereich umfasst das folgende Flurstück der Gemarkung Donsieders: 2299/2.

Im Hinblick auf die 39. Änderung des Flächennutzungsplans findet die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

19.02.2026 bis einschließlich 23.03.2026

statt. Die Unterlagen zum Planvorentwurf liegen im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 109, während der allgemeinen Dienstzeiten (montags und dienstags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr bzw. von 16.00 – 18.00 nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-154, sowie mittwochs und freitags von 08.30 – 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen:

·         Planzeichnung Flächennutzungsplan

·         Begründung mit integriertem Umweltbericht

·         Artenschutzrechtliche Voreinschätzung

einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail () eingereicht werden.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind auch online verfügbar und können im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden gem. § 4a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde/Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Der Änderungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplans ist nachfolgend zeichnerisch dargestellt:



Verbandsgemeinde Rodalben


Peter Spitzer, Bürgermeister


Planunterlagen:




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