8. Änderung Bebauungsplan "Mühlfeld" der Ortsgemeinde Merzalben

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

8. Änderung des Bebauungsplans "Mühlfeld" der Ortsgemeinde Merzalben im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für den Bereich der Flurstücke Nr. 1800/6, 1800/11, 1800/12, 1800/8 sowie einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 1790/13, Gemarkung Merzalben


Der Gemeinderat Merzalben hat in seinen Sitzungen am 29.07.2025 und 16.12.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlfeld“ der Ortsgemeinde Merzalben im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke Nr. 1800/6, 1800/11, 1800/12, 1800/8 und eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1790/13 (Straße „In den Heidenäckern“) und ist aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich:



Gegenstand der Änderung:

1.        Verschiebung des Baufensters des Flurstücks Nr. 1800/6 im Bereich des geplanten Hauptgebäudes um 6 m nach Westen und im Bereich der geplanten Doppelgarage um 2 m nach Osten bis auf 1 m Abstand zum öffentlichen Fußweg (Flurstück Nr. 1790/13).

2.        Zulassung eines Walmdaches.

3.        Umwandlung des Flurstücks Nr. 1800/12 (Teilfläche des ehem. Flurstücks Nr. 1800/7) von „Fläche für Versorgungsanlagen“ in „private nichtüberbaubare Fläche“.

Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Mühlfeld“ der Ortsgemeinde Merzalben sowie deren Änderungspläne hierzu bleiben von dieser Änderung unberührt.

Die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

 

vom 26. Januar 2026 bis einschließlich 26. Februar 2026

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111, während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 08.30 - 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr, außerdem donnerstags von 12.00 bis 14 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-157) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail () eingereicht werden.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden gem. § 4a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Da es sich um das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben 

Peter Spitzer, Bürgermeister


Entwurf Bebauungsplanänderung


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