Aufstellung Bebauungsplan "Tannenstraße" der Ortsgemeinde Merzalben

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplans „Tannenstraße“ der Ortsgemeinde Merzalben im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB für den Bereich der Flurstücke Nr. 279, 509 (Teilfläche), 527/7 (Teilfläche) und 528/7 in der Gemarkung Merzalben.

Der Gemeinderat Merzalben hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Tannenstraße“ für den Bereich der o. g. Flurstücke im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.

Gegenstand der Änderung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines privaten Bauvorhabens am nordwestlichen Ortsrand. Der Bereich soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

Der genaue Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich:



Die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

 

vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

 

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 109, während der allgemeinen Dienstzeiten (montags und dienstags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr bzw. von 16.00 – 18.00 nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-154, sowie mittwochs und freitags von 08.30 – 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail () eingereicht werden.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden gem. § 4a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Da es sich um das beschleunigte Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben

In Vertretung

Timo Bäuerle, 1. Beigeordneter


Auslegungsunterlagen:

- Planzeichnung

- Textfestsetzungen

- Begründung

- Fachbeitrag Naturschutz

- Faunistische Untersuchung Reptilien/Vögel

- Fachbeitrag Naturschutz Bestands-/Maßnahmeplan










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