Sitzung des Bauausschusses Rodalben

Die nächste Sitzung des Bauausschusses der Stadt Rodalben findet am Montag, den 19.10.2020 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Rodalben statt.

 

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1

Vollzug des BauGB; Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i. V. m. § 34 BauGB zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Fohnbachstraße (Flurstück Nr. 1228/2)

 2

Vollzug des BauGB; Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i. V. m. § 34 BauGB zum Anbau eines Balkon Am Horberg (Fl.St.Nr. 2928/85)

 3

Ausbau der Lohnstraße, Bauabschnitt von der Ostpreußenstraße bis zur Waldstraße

 4

Ausbau der Friedhofstraße, Beauftragung eines Ingenieurbüros

 5

Vollzug des BauGB; Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i. V. m. § 34 BauGB zur Nutzungsänderung  in der Lohnstraße (Flurstück Nr. 848/1)

 6

Vollzug des BauGB; Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zur Nutzungs- und Raumänderung mit Brandschutzkonzept Flurstück Nr. 573/2 (Friedrich-Ebert-Straße)

 7

Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes "Wochenend- und Gartenhausgebiet Klinkenberg" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für das Flurstück Nr. 1054/189

 8

Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Stadtmitte West I" für die Flurstücke Nr. 374, 374/4 und 321/1 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

 9

Information des Bürgermeisters

 

Rodalben, 12.10.2020

 

Claus Schäfer

Stadtbürgermeister

 

 Die Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (§ 35 Abs. 1 GemO). Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher vor Ort begrenzt werden.

 Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion werden Namen und Anschriften aller Sitzungsteilnehmer und –besucher erfasst (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C) und e) DSGVO).

 Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen Mund- und Nasenschutz und achten Sie auf die allgemeinen Abstands- und Hygienevorgaben.

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