Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1 Überarbeitung der Bewerbung an das Land Rheinland-Pfalz zur Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm
2 Antrag der CDU-Fraktion: Blumenschmuck / Blumenampeln für Laternen in der Hauptstraße Rodalben
3 Antrag der CDU-Fraktion: Neuanstrich für Brückengeländer / Geländer Rodalben
4 Vollzug des BauGB; Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i. V. m. § 31 BauGB zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 'In der Langenbach' für den Bereich des Flurstücks Nr. 3573/6
5 Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes 'Wochenend- und Gartenhausgebiet Klinkenberg' für das Flurstück Nr. 1054/188 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
- Beschluss über Anregungen und Bedenken (Abwägung i. S. d. § 1 Abs. 7 BauGB
- Satzungsbeschluss gem. §§ 13, 10 Abs. 1 und 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 24 GemO und § 88 LBauO
6 Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes 'Wochenend- und Gartenhausgebiet 'Klinkenberg' für den Bereich des Gartenhausgebietes
- Beschluss über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken (Abwägung i. S. d. § 1 Abs. 7 BauGB)
- Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
7 Umnutzung des ehemaligen Spielplatzgeländes 'Am Rappenteich'
8 Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
9 Information des Bürgermeisters / Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil:
10 Grundstücksangelegenheit
11 Pachtangelegenheit
12 Information des Bürgermeisters / Verschiedenes
Rodalben, 22.06.2020
Claus Schäfer
Stadtbürgermeister
Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (§ 35 Abs. 1 GemO). Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher vor Ort begrenzt werden.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion werden Namen und Anschriften aller Sitzungsteilnehmer und –besucher erfasst (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C) und e) DSGVO).
Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (§ 35 Abs. 1 GemO). Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher vor Ort begrenzt werden.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion werden Namen und Anschriften aller Sitzungsteilnehmer und –besucher erfasst (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C) und e) DSGVO).
