Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1
Antrag der CDU-Fraktion: Entwicklung Gelände ehemaliges "Haus der Jugend" Dr.-Joh.-Peter-Frank-Straße
2
Antrag der CDU-Fraktion: Errichtung Bushaltestelle an der L 497 unterhalb der Brücke Neuhofstraße
3
Antrag der CDU-Fraktion: Spielplatz Hanauisches Eck in der Albert-Schweitzer-Straße Rodalben/Neuhof
4
Antrag der SPD-Fraktion: Antrag zur Schaffung eines Wasserspielplatzes
5
Ausbau der Lohnstraße, Bauabschnitt von der Ostpreußenstraße bis zur Waldstraße
6
Ausbau der Friedhofstraße, Beauftragung eines Ingenieurbüros
7
Vollzug des BauGB; Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i. V. m. § 34 BauGB zur Nutzungsänderung in der Lohnstraße (Flurstück Nr. 848/1)
8
Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes "Wochenend- und Gartenhausgebiet Klinkenberg" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für das Flurstück Nr. 1054/189
9
Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes "Wochenend- und Gartenhausgebiet Klinkenberg" für den Bereich des Gartenhausgebietes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
- Beschluss über vorgetragene Anregungen und Bedenken (Abwägung i. S. d. § 1 Abs. 7 BauGB)
- Satzungsbeschluss gem. §§ 13, 10 Abs. 1 und 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 24 GemO
10
Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Stadtmitte West I" für die Flurstücke Nr. 374, 374/4 und 321/1 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
11
Grundsatzbeschluss zur Festlegung von Pachtzinsen
12
Aufstellung Altkleidercontainer
13
Information des Bürgermeisters
Nichtöffentlicher Teil:
14
Grundstücksangelegenheit
15
Grundstücksangelegenheit
16
Grundstücksangelegenheit
17
Erlass gem. § 227 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 KAG
18
Information des Bürgermeisters
Rodalben, 19.10.2020
Claus Schäfer
Stadtbürgermeister
Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (§ 35 Abs. 1 GemO). Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher vor Ort begrenzt werden.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion werden Namen und Anschriften aller Sitzungsteilnehmer und –besucher erfasst (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C) und e) DSGVO).
