Sitzung des Stadtrates Rodalben

Die nächste Sitzung des Stadtrates Rodalben findet am Dienstag, den 27.10.2020 um 19.00 Uhr in der Mozartschule Rodalben statt.

Tagesordnung

 Öffentlicher Teil:

 1

Antrag der CDU-Fraktion: Entwicklung Gelände ehemaliges "Haus der Jugend" Dr.-Joh.-Peter-Frank-Straße

 2

Antrag der CDU-Fraktion: Errichtung Bushaltestelle an der L 497 unterhalb der Brücke Neuhofstraße

 3

Antrag der CDU-Fraktion: Spielplatz Hanauisches Eck in der Albert-Schweitzer-Straße Rodalben/Neuhof

 4

Antrag der SPD-Fraktion: Antrag zur Schaffung eines Wasserspielplatzes

 5

Ausbau der Lohnstraße, Bauabschnitt von der Ostpreußenstraße bis zur Waldstraße

 6

Ausbau der Friedhofstraße, Beauftragung eines Ingenieurbüros

 7

Vollzug des BauGB; Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i. V. m. § 34 BauGB zur Nutzungsänderung  in der Lohnstraße (Flurstück Nr. 848/1)

 8

Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes "Wochenend- und Gartenhausgebiet Klinkenberg" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für das Flurstück Nr. 1054/189

 9

Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes "Wochenend- und Gartenhausgebiet Klinkenberg" für den Bereich des Gartenhausgebietes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

- Beschluss über vorgetragene Anregungen und Bedenken (Abwägung i. S. d. § 1 Abs. 7 BauGB)

- Satzungsbeschluss gem. §§ 13, 10 Abs. 1 und 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 24 GemO

 10

Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Stadtmitte West I" für die Flurstücke Nr. 374, 374/4 und 321/1 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

 11

Grundsatzbeschluss zur Festlegung von Pachtzinsen

 12

Aufstellung Altkleidercontainer

 13

Information des Bürgermeisters

 

 Nichtöffentlicher Teil:

 14

Grundstücksangelegenheit

 15

Grundstücksangelegenheit

 16

Grundstücksangelegenheit

 17

Erlass gem. § 227 AO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 KAG

 18

Information des Bürgermeisters

 

 Rodalben, 19.10.2020

 

Claus Schäfer

Stadtbürgermeister

 

Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (§ 35 Abs. 1 GemO). Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher vor Ort begrenzt werden.

 Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion werden Namen und Anschriften aller Sitzungsteilnehmer und –besucher erfasst (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C) und e) DSGVO).

 
 

 

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