Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung gem. § 41 Abs. 3 GemO
2
Schwimmbad Biebermühle, Umbau zu einem Naturerlebnisbad, Grundsatzbeschluss
3
Einführung einer papierlosen Ratsinformation
4
Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
5
Vollzug der Landesverordnung über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts;
a) Antrag zur Übertragung der Aufgabe der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung auf die Verbandsgemeinde
b) Interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften im Landkreis
6
Aufbau TLF 3000 – Auftragsvergabe
7
Vollzug des BauGB; 31. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Rodalben im Bereich der Gemarkung Münchweiler - Sondergebiet "Erlebnisgarten Riegelbrunnerhof"
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Anerkennung des Vorentwurfs
c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
d) Übertragung der Verfahrensschritte nach § 4 (Beteiligung der Behörden) an einen Dritten gem. § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitverfahrens
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Vollzug des BauGB; 32. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Rodalben parallel zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Waldritter e. V. „Wald-Erlebniszentrum“ der Ortsgemeinde Clausen
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Anerkennung des Vorentwurfs
c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
d) Übertragung der Verfahrensschritte nach § 4 (Beteiligung der Behörden) an einen Dritten gem. § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitverfahrens
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Information des Bürgermeisters
Nichtöffentlicher Teil:
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Erlass gem. § 227 AO i. V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 KAG
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Information des Bürgermeisters
Rodalben, 19.10.2020
Wolfgang Denzer
Bürgermeister
Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (§ 35 Abs. 1 GemO). Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher vor Ort begrenzt werden.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion werden Namen und Anschriften aller Sitzungsteilnehmer und –besucher erfasst (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C) und e) DSGVO).
Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen Mund- und Nasenschutz und achten Sie auf die allgemeinen Abstands- und Hygienevorgaben.
