Sitzung des Haupt-, Finanz- und Petitionsausschusses der Verbandsgemeinde Rodalben

Die nächste Sitzungs des Haupt-, Finanz- und Petitionsausschusses der Verbandsgemeinde Rodalben findet am Mittwoch, den 28.10.2020 um 19.00 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeinde Rodalben statt.

Tagesordnung

 Öffentlicher Teil:

 1

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung gem. § 41 Abs. 3 GemO

 2

Schwimmbad Biebermühle, Umbau zu einem Naturerlebnisbad, Grundsatzbeschluss

 3

Einführung einer papierlosen Ratsinformation

 4

Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

 5

Vollzug der Landesverordnung über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts;

a) Antrag zur Übertragung der Aufgabe der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung auf die Verbandsgemeinde

b) Interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften im Landkreis

 6

Aufbau TLF 3000 – Auftragsvergabe

 7

Vollzug des BauGB; 31. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Rodalben im Bereich der Gemarkung Münchweiler - Sondergebiet "Erlebnisgarten Riegelbrunnerhof"

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b) Anerkennung des Vorentwurfs

c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

d) Übertragung der Verfahrensschritte nach § 4 (Beteiligung der Behörden) an einen Dritten gem. § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitverfahrens

 8

Vollzug des BauGB; 32. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Rodalben parallel zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Waldritter e. V. „Wald-Erlebniszentrum“ der Ortsgemeinde Clausen

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b) Anerkennung des Vorentwurfs

c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

d) Übertragung der Verfahrensschritte nach § 4 (Beteiligung der Behörden) an einen Dritten gem. § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitverfahrens

 9

Information des Bürgermeisters

 Nichtöffentlicher Teil:

 10

Erlass gem. § 227 AO i. V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 KAG

 11

Information des Bürgermeisters

 

Rodalben, 19.10.2020

 

Wolfgang Denzer

Bürgermeister

 

Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (§ 35 Abs. 1 GemO). Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher vor Ort begrenzt werden.

 Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion werden Namen und Anschriften aller Sitzungsteilnehmer und –besucher erfasst (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. C) und e) DSGVO).

 Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen Mund- und Nasenschutz und achten Sie auf die allgemeinen Abstands- und Hygienevorgaben.

 

 

 

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