Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 36a Abs. 2 BauGB vor der Entscheidung der Zustimmung der Gemeinde Donsieders für eine Bebauung im Bereich Schillerstraße (Hinterliegergrundstücke)

Verbandsgemeinde Rodalben, den 19.08.2026

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

Zustimmung der Gemeinde Donsieders gem. § 36a i. V. m. § 35 und § 246e BauGB für den Bereich der Flurstücke Pl.-Nrn. 3560/3 (Burgalberstr. 11), 3563, 3564, 3565, 3568 und 3569 (Hinterliegergrundstücke Schillerstr. 3,5 und 11) in der Gemarkung Donsieders.


Der Gemeinderat Donsieders hat in seiner Sitzung am 03. August 2026 beschlossen, die betroffene Öffentlichkeit gem. § 36a Abs. 2 BauGB vor der Entscheidung zur Zustimmung zu beteiligen.

Gegenstand der Zustimmung ist, festzulegen, ob die Hinterliegergrundstücke baulich genutzt werden können. Wie im nachfolgenden Plan ersichtlich, soll eine Teilfläche der betreffenden Gesamtfläche dem Flurstück Nr. 3560/3 (Burgalberstr. 11) zugeteilt werden. Die Restfläche soll in drei Grundstücke aufgeteilt werden, deren Erschließung, privatrechtlich gesichert, über die Grundstücke Schillerstr. 3,5 und 11 erfolgen soll.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB, jedoch in unmittelbarer Nähe zum beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB bzw. unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan weist für den vorgenannten Bereich „Wohnbauflächen“ aus.

Die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

vom 21.08.2026 bis einschließlich 20.09.2026

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111, während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 08.30 - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 12.00 – 14.00 Uhr und von 16.00 – 18.00 nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-158 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail () eingereicht werden.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Zustimmung nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben

 

Peter Spitzer, Bürgermeister


Planunterlagen


Bitte wählen Sie Ihre gewünschten Cookie-Einstellungen