7. Änderung des Bebauungsplans "Am Hanauischen Eck" der Stadt Rodalben

Verbandsgemeinde Rodalben, den 14.07.2026

 

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

7. Änderung des Bebauungsplans „Am Hanauischen Eck“ der Stadt Rodalben im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB für den Bereich/Teilbereiche der Flurstücke 7254/138, 7254/137, 7254/132, 7254/59, 7254/15, 7254/14, 7254/68, 7254/134, 7254/133, 7254/64, 72554/119, 7254/112, 7254/105, 7254/120, 7254/118, 7254/113, 7254/111, 7254/106 und 7254/104.


Der Stadtrat Rodalben hat in seiner Sitzung am 01.06.2026 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Hanauischen Eck“ für den Bereich der o. g. Flurstücke im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern.

Anlass der Bebauungsplanänderung ist, dass aufgrund der aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Hanauischen Eck", 4. bzw. 2. Änderung, das FIStNr. 7254/118 nicht mit einem Wohnhaus bebaut werden kann, obwohl dies in einem Wohngebiet liegt. Hier sollen nunmehr die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnhausbebauung sichergestellt werden.

Hinzu kommt die Änderung des Gewerbegebietes im Osten des Plangebietes in ein Mischgebiet, da die dort vorherrschende Durchmischung von Gewerbe und Wohnen den vorgegebenen Bedingungen eines Gewerbegebietes nicht mehr entspricht.

Der genaue Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich:

 

- - - - - = räumlicher Geltungsbereich


Die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

vom 27.07.2026 bis einschließlich 27.08.2026

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111, während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 08.30 - 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 16.00 - 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 06331/234-157 bzw. 158) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Diese können schriftlich, auch elektronisch, durch Fax (06331/234-105), in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben bzw. per E-Mail () eingereicht werden.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf elektronischem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rodalben www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden gem. § 4a Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Da es sich um das beschleunigte Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben

 

In Vertretung

Timo Bäuerle, 1. Beigeordneter


Entwurf Bebauungsplan (zeichnerische und textliche Festsetzungen)

Entwurf Begründung

Entwurf Umweltbericht


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